← Zurück zum Blog Compliance ISB vs. DSB: Die wichtigsten Unterschiede zwischen Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragtem
11. Januar 2026 · 7 Min. Lesezeit
In Gesprächen mit Unternehmen erleben wir häufig Verwirrung: "Brauchen wir jetzt einen ISB oder einen DSB?
Oder beides? Ist das nicht dasselbe?" Die kurze Antwort: Nein, es ist nicht dasselbe – aber die beiden
Rollen ergänzen sich perfekt. Hier erklären wir die Unterschiede und zeigen, wann Sie welche Rolle benötigen.
Die Grundlagen: Zwei verschiedene Schutzziele
Der fundamentale Unterschied liegt im Schutzgegenstand:
- Datenschutzbeauftragter (DSB): Schützt die Rechte natürlicher Personen bezüglich ihrer personenbezogenen Daten
- Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Schützt alle Informationswerte des Unternehmens – unabhängig davon, ob sie personenbezogen sind
Einfach erklärt: Der DSB fragt: "Dürfen wir diese Daten so verarbeiten?"
Der ISB fragt: "Sind diese Daten sicher vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation?"
Die Unterschiede im Detail
| Kriterium |
DSB (Datenschutzbeauftragter) |
ISB (Informationssicherheitsbeauftragter) |
| Rechtsgrundlage |
DSGVO Art. 37-39, BDSG §38 |
Keine gesetzliche Pflicht (außer KRITIS, NIS2) |
| Schutzobjekt |
Personenbezogene Daten |
Alle Informationswerte (inkl. Geschäftsgeheimnisse, Know-how) |
| Fokus |
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung |
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit (CIA) |
| Bestellungspflicht |
Ab 20 MA mit regelmäßiger Datenverarbeitung |
Nur bei KRITIS, NIS2, bestimmten Branchen |
| Weisungsfreiheit |
Ja, gesetzlich garantiert |
Empfohlen, aber nicht gesetzlich gefordert |
| Kündigungsschutz |
Ja, besonderer Kündigungsschutz |
Nein |
| Typische Standards |
DSGVO, BDSG, TTDSG |
ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, TISAX |
| Aufsichtsbehörde |
Landesdatenschutzbehörden |
BSI (bei KRITIS), sonst keine direkte Aufsicht |
Wann ist ein DSB Pflicht?
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn:
- Mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist
- Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden (z.B. Auskunfteien, Adresshändler)
- Personenbezogene Daten für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden
Achtung: Die 20-Personen-Grenze gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten –
nicht nur IT-Mitarbeiter. Das umfasst auch Vertrieb, HR, Buchhaltung und Kundenservice.
Wann ist ein ISB Pflicht oder sinnvoll?
Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist gesetzlich verpflichtend bei:
- KRITIS-Unternehmen (Kritische Infrastrukturen nach BSI-Gesetz)
- NIS2-betroffene Unternehmen (seit Oktober 2024)
- Finanzbranche (gemäß BAIT, VAIT, KAIT)
- Automobilzulieferer (für TISAX-Zertifizierung)
Ein ISB ist dringend empfohlen bei:
- Unternehmen mit hohem IT-Abhängigkeitsgrad
- Verarbeitung von Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen Daten
- Angestrebter ISO 27001-Zertifizierung
- Kunden, die Nachweise zur Informationssicherheit fordern
Aufgaben im Vergleich
Typische DSB-Aufgaben
- Führen des Verarbeitungsverzeichnisses
- Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz
- Anlaufstelle für Betroffenenanfragen (Auskunft, Löschung)
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
Typische ISB-Aufgaben
- Aufbau und Pflege eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
- Durchführung von Risikoanalysen
- Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien
- Koordination von Sicherheitsmaßnahmen
- Incident Response und Notfallmanagement
- Security Awareness Trainings
- Begleitung von Audits und Zertifizierungen
Synergien und Zusammenarbeit
Obwohl DSB und ISB unterschiedliche Schwerpunkte haben, gibt es erhebliche Überschneidungen:
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Art. 32 DSGVO fordert angemessene Sicherheit – hier arbeiten beide zusammen
- Datenpannen: Beide sind bei Security Incidents involviert
- Awareness: Schulungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit lassen sich kombinieren
- Dokumentation: Viele Dokumente (z.B. zu Zugriffsrechten) dienen beiden Zielen
Best Practice: DSB und ISB sollten regelmäßig kommunizieren und ihre Maßnahmen abstimmen.
Ein gemeinsames Jour Fixe und geteilte Dokumentation vermeiden Doppelarbeit.
Kann eine Person beide Rollen übernehmen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich – und bei kleineren Unternehmen oft sinnvoll.
Allerdings gibt es Einschränkungen:
- Die Person muss beide Qualifikationen mitbringen
- Es darf kein Interessenkonflikt entstehen (z.B. IT-Leiter als DSB ist problematisch)
- Die Arbeitsbelastung muss realistisch bleiben
- Bei ISO 27001 wird oft eine Trennung empfohlen
Extern oder intern – was ist besser?
| Aspekt |
Interner Beauftragter |
Externer Beauftragter |
| Verfügbarkeit |
Täglich vor Ort |
Nach Vereinbarung |
| Unternehmenskenntnis |
Hoch |
Muss aufgebaut werden |
| Unabhängigkeit |
Kann eingeschränkt sein |
Hoch |
| Kosten |
Fix (Gehalt + Weiterbildung) |
Variabel, planbar |
| Aktualität |
Eigene Weiterbildung nötig |
Breite Erfahrung, immer aktuell |
| Haftung |
Eingeschränkt (Arbeitnehmer) |
Vertraglich geregelt |
Unsere Empfehlung
Die Wahl zwischen internem und externem Beauftragten hängt von Ihrer Unternehmensgröße,
Branche und internen Ressourcen ab. Für viele mittelständische Unternehmen ist eine
Kombination ideal:
- Externer DSB/ISB für Expertise, Unabhängigkeit und rechtssichere Beratung
- Interner Ansprechpartner für die operative Umsetzung und tägliche Fragen
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