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AI Act: Was seit dem 2. August gilt — und was gerade verschoben wurde

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Fast zeitgleich wurde ein großer Teil der übrigen Pflichten um sechzehn Monate verschoben. Beides ist wenige Wochen alt, und beides steht in vielen aktuellen Beiträgen noch falsch drin.

Was am 27. Juli verschoben wurde

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 — dem „Digital Omnibus on AI" — hat die EU die KI-Verordnung geändert. Die Verordnung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und verschiebt die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI:

Wer in den vergangenen Wochen gelesen hat, die Hochrisiko-Pflichten kämen im August: Das war bis Ende Juli korrekt. Seit dem 27. Juli ist es überholt.

Was seit dem 2. August tatsächlich gilt

Artikel 50 — die Transparenzpflichten. Die sind nicht verschoben, und sie treffen deutlich mehr Unternehmen als die Hochrisiko-Regeln es je getan hätten:

Das ist ausdrücklich keine Frage der Hochrisiko-Einstufung. Es genügt, dass Sie KI dort einsetzen, wo Menschen sie für etwas anderes halten könnten. Genau das ist im Mittelstand längst Alltag: der Chatbot auf der Kontaktseite, der KI-geschriebene Newsletter, das generierte Produktbild.

Wen es nicht betrifft

Wenn Sie KI ausschließlich intern einsetzen und weder Kunden noch Öffentlichkeit mit den Ergebnissen in Berührung kommen, ändert Artikel 50 für Sie nichts. Und wenn Sie kein Hochrisiko-System betreiben, haben Sie durch die Verschiebung gerade sechzehn Monate gewonnen.

Wir schreiben das bewusst dazu. Eine Frist, die für Sie gar nicht gilt, ist kein Argument, Ihnen etwas zu verkaufen.

Was jetzt praktisch zu tun ist

Für Artikel 50 reicht in den meisten Fällen eine Bestandsaufnahme und ein paar klare Hinweise an den richtigen Stellen:

Die sechzehn Monate sind eine Chance, kein Aufschub. Wer die Hochrisiko-Vorbereitung jetzt ruhig aufsetzt — Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation —, steht Ende 2027 gelassen da. Wer sie vertagt, macht dieselbe Arbeit später unter Zeitdruck.

Prüfen Sie es selbst nach

Alles hier Genannte steht in der Verordnung (EU) 2026/1744 und in Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Beide sind im Amtsblatt der EU öffentlich abrufbar. Wir halten es für richtig, die Fundstelle zu nennen statt nur die Dringlichkeit — bei Fristen sollte niemand einer Agentur glauben müssen, auch uns nicht.

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