Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist seit Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt. Sie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die Vorgänger-Richtlinie und bringt erhebliche Pflichten mit sich. Wir erklären, was Sie wissen müssen.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen drastisch. In Deutschland betrifft sie schätzungsweise 30.000 bis 40.000 Unternehmen – zehnmal mehr als zuvor.
Wer ist von NIS2 betroffen?
NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen:
Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)
- Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme)
- Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
- Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser und Abwasser
- Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Cloud, Rechenzentren)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Wichtige Einrichtungen (Important Entities)
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Chemische Industrie
- Lebensmittelproduktion und -vertrieb
- Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge)
- Digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, Social Media)
- Forschungseinrichtungen
Größenkriterien
Sie fallen unter NIS2, wenn Sie in einem der genannten Sektoren tätig sind UND:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Mitarbeiter | > 50 |
| Jahresumsatz | > 10 Mio. EUR |
| Bilanzsumme | > 10 Mio. EUR |
Wichtig: Es reicht, wenn EIN Kriterium erfüllt ist (Mitarbeiter ODER Umsatz/Bilanz).
Was fordert NIS2 konkret?
Artikel 21 der Richtlinie definiert 10 Maßnahmenbereiche:
| Nr. | Maßnahmenbereich |
|---|---|
| 1 | Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte |
| 2 | Bewältigung von Sicherheitsvorfällen |
| 3 | Business Continuity und Krisenmanagement |
| 4 | Sicherheit der Lieferkette |
| 5 | Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung |
| 6 | Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen |
| 7 | Cyberhygiene und Schulungen |
| 8 | Kryptografie |
| 9 | Personalsicherheit und Zugangssteuerung |
| 10 | Multi-Faktor-Authentifizierung |
Die neuen Meldepflichten
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen müssen Sie das BSI informieren:
• 24 Stunden: Erste Meldung (Frühwarnung)
• 72 Stunden: Detaillierte Bewertung
• 1 Monat: Abschlussbericht
Die 24-Stunden-Frist ist kurz. Sie brauchen einen dokumentierten Incident-Response-Prozess und müssen wissen, wer im Ernstfall zuständig ist.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
NIS2 nimmt erstmals die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht. Sie müssen:
- Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und deren Umsetzung überwachen
- Regelmäßig an Cybersecurity-Schulungen teilnehmen
- Für Verstöße persönlich haften können
Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Bußgelder und im Extremfall sogar temporäre Berufsverbote für Führungskräfte.
Welche Strafen drohen?
| Einrichtungstyp | Maximales Bußgeld |
|---|---|
| Wesentliche Einrichtungen | 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes |
| Wichtige Einrichtungen | 7 Mio. EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes |
Was sollten Sie jetzt tun?
- Betroffenheit prüfen: Fallen Sie unter NIS2? Prüfen Sie Sektor und Größenkriterien.
- Gap-Analyse durchführen: Wo stehen Sie heute? Was fehlt?
- ISB benennen: Sie brauchen einen Informationssicherheitsbeauftragten (intern oder extern).
- Incident-Response vorbereiten: 24-Stunden-Meldefrist erfordert klare Prozesse.
- Geschäftsführung schulen: Die GF muss nachweislich geschult sein.
- Maßnahmen umsetzen: Risikomanagement, Dokumentation, technische Maßnahmen.
Wie wir helfen können
Als IT-Sicherheitsdienstleister unterstützen wir Sie bei der NIS2-Compliance:
- NIS2 Readiness Assessment: Wo stehen Sie? Was fehlt? (2-3 Tage, ab 1.990 EUR)
- Externer ISB: Informationssicherheitsbeauftragter als Service (ab 350 EUR/Monat)
- ISMS-Aufbau: Systematisches Sicherheitsmanagement (ab 9.900 EUR)
- Schulungen: Awareness und GF-Schulung
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