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NIS2-Richtlinie: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist seit Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt. Sie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die Vorgänger-Richtlinie und bringt erhebliche Pflichten mit sich. Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen drastisch. In Deutschland betrifft sie schätzungsweise 30.000 bis 40.000 Unternehmen – zehnmal mehr als zuvor.

Wichtiger Termin: Die Richtlinie ist seit dem 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen – es gibt keine Übergangsfrist.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen:

Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)

Wichtige Einrichtungen (Important Entities)

Größenkriterien

Sie fallen unter NIS2, wenn Sie in einem der genannten Sektoren tätig sind UND:

Kriterium Schwellenwert
Mitarbeiter > 50
Jahresumsatz > 10 Mio. EUR
Bilanzsumme > 10 Mio. EUR

Wichtig: Es reicht, wenn EIN Kriterium erfüllt ist (Mitarbeiter ODER Umsatz/Bilanz).

Was fordert NIS2 konkret?

Artikel 21 der Richtlinie definiert 10 Maßnahmenbereiche:

Nr. Maßnahmenbereich
1Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
2Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
3Business Continuity und Krisenmanagement
4Sicherheit der Lieferkette
5Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung
6Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
7Cyberhygiene und Schulungen
8Kryptografie
9Personalsicherheit und Zugangssteuerung
10Multi-Faktor-Authentifizierung

Die neuen Meldepflichten

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen müssen Sie das BSI informieren:

Meldefristen:
24 Stunden: Erste Meldung (Frühwarnung)
72 Stunden: Detaillierte Bewertung
1 Monat: Abschlussbericht

Die 24-Stunden-Frist ist kurz. Sie brauchen einen dokumentierten Incident-Response-Prozess und müssen wissen, wer im Ernstfall zuständig ist.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

NIS2 nimmt erstmals die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht. Sie müssen:

Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Bußgelder und im Extremfall sogar temporäre Berufsverbote für Führungskräfte.

Welche Strafen drohen?

Einrichtungstyp Maximales Bußgeld
Wesentliche Einrichtungen 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen 7 Mio. EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Betroffenheit prüfen: Fallen Sie unter NIS2? Prüfen Sie Sektor und Größenkriterien.
  2. Gap-Analyse durchführen: Wo stehen Sie heute? Was fehlt?
  3. ISB benennen: Sie brauchen einen Informationssicherheitsbeauftragten (intern oder extern).
  4. Incident-Response vorbereiten: 24-Stunden-Meldefrist erfordert klare Prozesse.
  5. Geschäftsführung schulen: Die GF muss nachweislich geschult sein.
  6. Maßnahmen umsetzen: Risikomanagement, Dokumentation, technische Maßnahmen.

Wie wir helfen können

Als IT-Sicherheitsdienstleister unterstützen wir Sie bei der NIS2-Compliance:

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