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ISB vs. DSB: Die wichtigsten Unterschiede

Informationssicherheitsbeauftragter oder Datenschutzbeauftragter – was braucht Ihr Unternehmen?

11. Januar 2026 7 Min. Lesezeit

In Gesprächen mit Unternehmen erleben wir häufig Verwirrung: "Brauchen wir jetzt einen ISB oder einen DSB? Oder beides? Ist das nicht dasselbe?" Die kurze Antwort: Nein, es ist nicht dasselbe – aber die beiden Rollen ergänzen sich perfekt. Hier erklären wir die Unterschiede und zeigen, wann Sie welche Rolle benötigen.

Die Grundlagen: Zwei verschiedene Schutzziele

Der fundamentale Unterschied liegt im Schutzgegenstand:

Einfach erklärt: Der DSB fragt: "Dürfen wir diese Daten so verarbeiten?" Der ISB fragt: "Sind diese Daten sicher vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation?"

Die Unterschiede im Detail

Kriterium DSB (Datenschutzbeauftragter) ISB (Informationssicherheitsbeauftragter)
Rechtsgrundlage DSGVO Art. 37-39, BDSG §38 Keine gesetzliche Pflicht (außer KRITIS, NIS2)
Schutzobjekt Personenbezogene Daten Alle Informationswerte (inkl. Geschäftsgeheimnisse, Know-how)
Fokus Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit (CIA)
Bestellungspflicht Ab 20 MA mit regelmäßiger Datenverarbeitung Nur bei KRITIS, NIS2, bestimmten Branchen
Weisungsfreiheit Ja, gesetzlich garantiert Empfohlen, aber nicht gesetzlich gefordert
Kündigungsschutz Ja, besonderer Kündigungsschutz Nein
Typische Standards DSGVO, BDSG, TTDSG ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, TISAX
Aufsichtsbehörde Landesdatenschutzbehörden BSI (bei KRITIS), sonst keine direkte Aufsicht

Wann ist ein DSB Pflicht?

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn:

Achtung: Die 20-Personen-Grenze gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – nicht nur IT-Mitarbeiter. Das umfasst auch Vertrieb, HR, Buchhaltung und Kundenservice.

Wann ist ein ISB Pflicht oder sinnvoll?

Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist gesetzlich verpflichtend bei:

Ein ISB ist dringend empfohlen bei:

Aufgaben im Vergleich

Typische DSB-Aufgaben

Typische ISB-Aufgaben

Synergien und Zusammenarbeit

Obwohl DSB und ISB unterschiedliche Schwerpunkte haben, gibt es erhebliche Überschneidungen:

Best Practice: DSB und ISB sollten regelmäßig kommunizieren und ihre Maßnahmen abstimmen. Ein gemeinsames Jour Fixe und geteilte Dokumentation vermeiden Doppelarbeit.

Kann eine Person beide Rollen übernehmen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich – und bei kleineren Unternehmen oft sinnvoll. Allerdings gibt es Einschränkungen:

Extern oder intern – was ist besser?

Aspekt Interner Beauftragter Externer Beauftragter
Verfügbarkeit Täglich vor Ort Nach Vereinbarung
Unternehmenskenntnis Hoch Muss aufgebaut werden
Unabhängigkeit Kann eingeschränkt sein Hoch
Kosten Fix (Gehalt + Weiterbildung) Variabel, planbar
Aktualität Eigene Weiterbildung nötig Breite Erfahrung, immer aktuell
Haftung Eingeschränkt (Arbeitnehmer) Vertraglich geregelt

Unsere Empfehlung

Die Wahl zwischen internem und externem Beauftragten hängt von Ihrer Unternehmensgröße, Branche und internen Ressourcen ab. Für viele mittelständische Unternehmen ist eine Kombination ideal:

Brauchen Sie einen DSB, ISB oder beides?

Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Pflichten und bieten sowohl DSB- als auch ISB-Services aus einer Hand. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren Kombi-Paketen.

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